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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg Vorschau 29. April -10. Mai 2024

PM Nr. 11 / 2024 Schattka


Dienstag, 07. Mai 2024

Am 07.05.2024 um 09:30 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 30-jährigen Mann aus Lüneburg, dem durch die Anklage u.a. die Geiselnahme und Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin vorgeworfen werden. Er soll die Geschädigte durch Drohung gegenüber ihr und ihrer Familie zu einem Treffen genötigt und dort unter Gewaltanwendung und nach weiteren Drohungen gegen den erkennbaren Willen der Geschädigten den Beischlaf mit dieser vollzogen haben. Von weiteren Angaben zum Tatgeschehen wird aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.

Der Saal für die Hauptverhandlung steht bislang noch nicht fest und kann am Tag der Verhandlung an der Auskunft des Landgerichts erfragt werden.

Fortsetzungstermine sind auf den 15.05.2024, 22.05.2024 und 29.05.2024 (jeweils 9:30 Uhr) anberaumt.

Zum ersten Hauptverhandlungstermin ist ein Zeuge, im zweiten Termin sind fünf Zeugen und im dritten Termin drei Zeugen geladen. Zudem hat die Kammer einen Sachverständige hinzugezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (21 KLs 23/23, Durchwahl - 396)

Dienstag, 07. Mai 2024

Am 07.05.2024 um 09:30 Uhr beginnt vor dem Schwurgericht des Landgerichts Lüneburg in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen einen 26-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags. Diesem wird vorgeworfen, bei einem Streit mit einem Bekannten in dessen Wohnung in Celle ein Klappmesser ergriffen und dieses dem Geschädigten in den Brustkorb gestochen zu haben. Bei der Flucht des Geschädigten soll der Angeklagte ihm ins Treppenhaus gefolgt sein, wo er ihm drei weitere Stiche in den Rücken und in den Oberarm versetzt habe. Hierbei soll er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 08.05.2024, 21.05.2024, 28.05.2024 und 07.06.2024 (jeweils 9:30 Uhr in Saal 21) anberaumt.

Zum ersten Hauptverhandlungstermin hat die Kammer acht Zeugen geladen. Zudem wurden vier Sachverständige hinzugezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (27 Ks 5/24, Durchwahl - 396)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!





Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2024

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