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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Wochenvorschau 12. – 23. Mai 2025 -


PM 16/2025

Frau Edinger

Mittwoch, 14. Mai 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 42 Jahre alten Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2024 seinen Haftraum in der Justizvollzugsanstalt in Uelzen verbarrikadiert, in Brand gesetzt und dadurch massiv beschädigt zu haben. Durch die Rauchentwicklung sind zwei Bedienstete der Haftanstalt verletzt worden.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind neun Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20. und 21. Mai 2025, jeweils um 9.30 Uhr.

Az.: 21 KLs 22/24 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287).

Freitag, 16. Mai 2025

Um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 46 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen besonders schweren Raubes. Eine andere Kammer des Landgerichts Lüneburg hat den Angeklagten wegen der Tat vom 22.09.2018 bereits am 27.06.2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 1 Monat verurteilt und dessen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten am 17.10.2024 aufgehoben, soweit es die Anordnung der Sicherungsverwahrung betrifft. Im Übrigen ist das Urteil rechtskräftig. Es ist daher nur noch über die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung neu zu entscheiden.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 26. und 27. Mai 2025. Zum ersten Verhandlungstag wurde ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.

Az.: 22 KLs 3/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287).

Montag, 19. Mai 2025

Um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 40 Jahre alten Angeklagten. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2024 im Landkreis Uelzen seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt und mehrfach verprügelt zu haben.

Fortsetzungstermin ist anberaumt auf den 4. Juni 2025, 9.00 Uhr. Zum ersten Hauptverhandlungstag sind drei Zeugen geladen.

Az. 22 KLs 2/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287).

Dienstag, 20. Mai 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor dem Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen 30 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen versuchten Mordes. Ihm wird u.a. vorgeworfen, am 26. Januar 2024 in das Wohnhaus des späteren Geschädigten in Lüneburg eingedrungen zu sein, um dort Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Im weiteren Verlauf soll er das schlafende Opfer mit einem Brotmesser, das er zuvor aus der Küche an sich genommen hatte, zur Herausgabe seines Portemonnaies gezwungen haben. Im Zuge einer anschließenden Rangelei soll der Angeklagte das Opfer mit dem Brotmesser u.a. im Brust- und Bauchbereich verletzt haben.

Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 04., 10., 13. und 18.06.2025. Zu den Terminen wurde ein psychiatrischer Sachverständiger und eine Rechtsmedizinerin geladen. Zum ersten Hauptverhandlungstag sind drei Zeugen, zum zweiten Hauptverhandlungstag vier Zeugen geladen.

Az. 27 Ks 3/25 (Ansprechpartnerin: Frau Dr. Mumm, Durchwahl 274).

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2025

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