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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 52/21 Edinger

Montag, 08. November 2021

Am 08. November 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. Großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 28-jährigen Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich mit fünf weiteren Personen zu-sammengetan zu haben, um Marihuana und Haschisch im dreistelligen Kilogrammbereich aus Spanien über Frankreich nach Deutschland geschmuggelt zu haben, um es in der Bundesrepublik gewinnbringend zu verkaufen. Im April 2020 habe der Angeklagte zusammen mit den fünf gesondert verfolgten Mittätern zwei Mal die Einfuhr von Marihuana und Haschisch (Cannabisharz) organisiert, wobei sich eine Lieferung auf 210 kg Marihuana und 25 kg Haschisch belaufen habe, die zweite auf 211 kg Marihuana und 75 kg Haschisch. Fortsetzungstermine sind auf den 30.11., 07.12., 20.12.2021, 10.01., 12.01.2022, 17.01., 21.01., 02.02. und 09.02.2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Zum zweiten Verhandlungstag sind drei, zum dritten Verhandlungstag fünf und zum vierten Verhandlungstag ein Zeuge/n geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartner: Ri’inLG Edinger (Az. 111 KLs 10/21)


Donnerstag, 11. November 2021

Am 11. November 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. Großen Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 43 Jahre alten Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Von einer weiteren Darstellung der Vorwürfe wird aus Opferschutzgründen abgesehen.

Fortsetzungstermine sind auf den 16.11., 18.11., 08.12., 09.12., 14.12., 17.12. und 21.12.2021, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat eine Sachverständige hinzugezogen und Zeugen zu den ersten drei Terminen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartner: Ri’inLG Edinger (Az. 50 KLs 2/21)


Donnerstag, 11. November 2021

Am 11. November 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht das Strafverfahren gegen einen heute 51-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte wurde im Januar 2021 von einer anderen Strafkammer des Landgerichts we-gen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte versucht habe, seine Ehefrau zu töten, da diese sich einem anderen Mann zugewandt habe. Der Angeklagte habe ihr in Tötungsabsicht ein Messer in den Rücken gestoßen und, nachdem ein Teil der Messerklinge abgebrochen war, mehrere Schnittverletzungen am Kopf und Oberkörper zugefügt. Nur mit Hilfe ihrer durch Rufe alarmierten erwachsenen Kinder sei es gelungen, den Angeklagten von weiteren Angriffen abzuhalten. Die Kammer hatte sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch des niedrigen Beweggrundes festgestellt. Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil im Strafausspruch aufgehoben, da die Feststellungen zu den niedrigen Beweggründen nicht ausreichend seien.

Das Verfahren wird nunmehr im Umfang der Aufhebung erneut verhandelt. Fortsetzungstermin 18.11.2021, 9:30 Uhr. Für den ersten Verhandlungstag hat die Kammer eine Zeugin geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 11 Ks 2/21)

Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich. Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet. In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2021

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