Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 55/21 Edinger

Montag, 29. November 2021

Am 29. November 2021 um 9:30 Uhr beginnt vor der 11. Großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 46-jährigen Angeklagten u.a. wegen Wohnungseinbruchdiebstahls.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in Uelzen und Lüneburg im Juni 2020 in vier Wohnungen bzw. Häuser eingebrochen zu sein, dort nach Wertgegenständen wie Schmuck und Mobiltelefonen sowie Bargeld gesucht und entwendet zu haben. In einem Fall soll er Bargeld in Höhe von 3.580,00 € erbeutet haben. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in der JVA Lüneburg Anfang Mai 2020 Bettwäsche angezündet zu haben, wobei das Feuer entdeckt wurde und gelöscht werden konnte.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 10., 13., 22.12.2021, 10., 24. und 28.01.2022, jeweils um 9:30 Uhr (Ausnahme: am 10.01.2022 um 13.00 Uhr), bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen, zum zweiten Verhandlungstag sechs und zum dritten Verhandlungstag fünf Zeugen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen. Der Verhandlungssaal steht zum Zeitpunkt der Herausgabe der Pressemitteilung noch nicht fest.

Ansprechpartner: Ri’inLG Edinger (Az. 111 KLs 14/21)


Montag, 29. November 2021

Ebenfalls am 29. November 2021 um 9:30 Uhr beginnt vor der 2. Großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 41 Jahre alten Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, unter anderem in Hermannsburg, Soltau und Uelzen in der Zeit von August 2018 bis Juli 2019 insgesamt 14 Mal mit einem gesondert verfolgten Komplizen in Lagerhallen im norddeutschen Raum eingebrochen zu sein und dort insbesondere Werkzeug von erheblichem Wert - z.B. Motorsägen, Heckenscheren und Bohrmaschinen - entwendet und gewinnbringend verwertet zu haben. Insgesamt habe das Duo aus der Verwertung über 170.000,00 € erlangt.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 02.12., 06.12. und 13.12.2021 jeweils um 9:30 Uhr bestimmt. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen. Der Verhandlungssaal steht zum Zeitpunkt der Herausgabe der Pressemitteilung noch nicht fest.

Ansprechpartner: Ri’inLG Edinger (Az. 22 KLs 16/21)


Dienstag, 30. November 2021

Am 30. November 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte im Alter zwischen 24 und 41 Jahren wegen Vergewaltigung.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zu Last, im Dezember 2018 mit dem späteren Opfer zusammen Alkohol und sogenanntes „Liquid Ecstasy“ konsumiert zu haben. Als die Geschädigte rauschbedingt eingeschlafen sei, hätten die Angeklagten dies ausgenutzt, um an ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen. Einer der Angeklagten habe auch den Beischlaf mit ihr vollzogen.

Fortsetzungstermine sind auf den 13. und 21. Dezember 2021, jeweils auf 9:30 Uhr bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag hat die Kammer eine Zeugin und für den zweiten Verhandlungstag zwei Zeugen geladen.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 15/20)


Wichtige Hinweise

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!





Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln