Artikel-Informationen
erstellt am:
09.12.2021
Landgericht Lüneburg PM Nr. 57/21 Luedtke
Mittwoch, 15. Dezember 2021
Am 15. Dezember 2021 um 9:30 Uhr beginnt vor der 1. Großen Strafkammer das Hauptverfahren gegen fünf Angeklagte im Alter von heute 25 bis 27 Jahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, in Lüneburg und andernorts von Anfang April bis Anfang Juni 2020 in insgesamt 28 Fällen in unterschiedlicher Beteiligung u.a. unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Zur Verschleierung der Kommunikation seien Kryptotelefone des Anbieters EncroChat zum Einsatz gekommen. Durch gewinnbringenden Verkauf von Marihuana, Kokain und Amphetamin sollen die Angeklagten insgesamt über 850.000 € erlangt haben.
Vier der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind auf den 22.12.2021, den 07., 12., 17. und 20.01.2022 sowie auf den 03., 14., 17. und 21.02.2022 anberaumt. Zeugen sollen zu einem späteren Zeitpunkt geladen werden.
Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 15/21)
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
09.12.2021