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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 01/22 Edinger

Montag, 10. Januar 2022

Am 10. Januar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 39-jährigen Angeklagten wegen schweren Raubes.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Juli 2019 mit drei weiteren Mittätern ein Ehepaar überfallen zu haben, um Betäubungsmittel und stehlenswerte Güter zu entwenden. Der Angeklagte und dessen Mittäter, gegen die gesondert verhandelt wurde, hätten sich Zutritt zu der Wohnung der Opfer verschafft und dort vorgegeben, bewaffnet zu sein. Aufgrund der Bedrohungslage hätten der Angeklagte und dessen Mittäter sodann u.a. Handys, ein Tablet, Bargeld und eine Armbanduhr entwendet.

Fortsetzungstermine sind auf den 19. und 24. Januar 2022, jeweils um 9:30 Uhr anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Für den ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen, für den zweiten Verhandlungstag ein Zeuge.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 22/20)


Dienstag, 11. Januar 2022

Am 11. Januar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 72 und 74 Jahren u.a. wegen Einfuhr von und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, u.a. in Brackel und Hamburg von August bis November 2020 arbeitsteilig, aber aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes in drei

Fällen Rauschgift aus Spanien eingeführt und veräußert zu haben. Es soll sich um mindestens 52 kg, 53 kg und 28 kg Marihuana gehandelt haben, das zu einem Kilopreis von mindestens 3.300,00 € veräußert worden sein soll. Der Kontakt zu Abnehmern soll dabei auch mittels Encrochat stattgefunden haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 19., 25., 26. Januar, 8., 9., 16., 22., 23. Februar und 8. März 2022, jeweils um 9:30 Uhr anberaumt. Die Kammer hat eine Sachverständige hinzugezogen. Für den ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen geladen, für den zweiten und dritten Verhandlungstag je drei Zeugen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 22 KLs 4/21)


Donnerstag, 13. Januar 2022

Am 13. Januar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 59-jährigen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in den Jahren 2017/2018 für die im Bundesgebiet verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) insgesamt 2.150 € eingenommen und zur finanziellen Förderung des im Osten der Türkei betriebenen Guerillakriegs weitergeleitet zu haben.

Fortsetzungstermin ist auf den 17.01.2022, 9:30 Uhr, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstermin sind zwei Zeugen geladen.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 19/19)


Wichtige Hinweise

Die jeweiligen Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgericht Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.01.2022

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