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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 02/22 Edinger

Dienstag, 18. Januar 2022

Am 18. Januar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 45 und 50 Jahren u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sich von August bis Oktober 2020 bei Autohäusern in Seevetal, Kirchweyhe und Braunschweig unter Vorlage gefälschter Personalpapiere als Kaufinteressenten für hochwertige Fahrzeuge im Wert von bis zu 85.890,00 € ausgegeben zu haben. Die für eine vermeintliche Probefahrt überlassenen Pkw hätten sie für sich behalten, die FIN manipuliert und die Fahrzeuge dann mit gefälschten Papieren an gutgläubige Käufer gewinnbringend veräußert. Einer der Angeklagten soll darüber hinaus im September 2020 in Seevetal ein Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss und ohne Führerschein geführt haben und verunfallt sein. Den anschließenden Polizeimaßnahmen soll er sich widersetzt und die Beamten angegriffen und beleidigt haben.

Ein Angeklagter befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28. Januar, 1., 15. Februar, 3., 10. und 17. März 2022. Für den ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen, für den zweiten Verhandlungstag drei Zeugen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 22 KLs 13/21)


Wichtige Hinweise

Die jeweiligen Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgericht Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2022

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