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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 03/22 Edinger

Dienstag, 25. Januar 2022

Am 25. Januar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 68 Jahre alten Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum von September 2018 bis Juni 2019 in Wedemark und andernorts als Unterstützer für die PKK tätig geworden zu sein, obwohl die PKK seit März 1994 mit einem Betätigungsverbot belegt worden sei. Der Angeklagte habe durch Aufbewahrung, Verteilung und Verkauf der PKK-Zeitung, durch Sammlung und Weiterleitung von Spenden sowie durch Teilnahme an PKK-Veranstaltungen dazu beigetragen, die illegalen Strukturen der PKK zu stärken bzw. zu festigen.

Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 26. Januar und 02. Februar 2022, jeweils 9:30 Uhr. Für den ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen.

Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 5/20)

Donnerstag, 27. Januar 2022

Am 27. Januar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 49 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im August 2021 in Hohnstorf versucht zu haben, einem Senior unter Vorhalt eines Messers und der Drohung, zuzustechen, dessen E-Bike und Portemonnaie abzupressen, was aufgrund des Eingreifens von Passanten aber nicht gelungen sei.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 7. und 15. Februar 2022, jeweils um 9:30 Uhr anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Für den ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen geladen, für den Zweiten ein Zeuge.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 111 KLs 12/21)

Wichtige Hinweise

Die jeweiligen Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgericht Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2022

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