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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 04/22 Edinger

Donnerstag, 03. Februar 2022

Am 3. Februar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 75-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges und gewerbsmäßiger Untreue.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Landkreis Lüchow-Dannenberg in den Jahren 2013 bis 2017 in über 100 Fällen als Vorstandsmitglied eines in Nahrendorf ansässigen gemeinnützigen Vereins gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Personen Abrechnungen für Seminare erstellt zu haben, die tatsächlich nicht stattgefunden hatten. Diese Abrechnungen soll der Angeklagte dann bei weiteren Vereinen und Verbänden einreicht haben, um dort den Anschein zu erwecken, dass die Veranstaltungen tatsächlich durchgeführt worden seien, um Geldzuwendungen als Förderbeiträge für den Verein zu erhalten. Auf diese Weise sollen Zahlungen von mehr als 73.000,00 € an den Verein erfolgt sein. Sodann soll der Angeklagte eigene Kosten zu Unrecht gegenüber dem Verein geltend gemacht und so rund 63.000,00 € auf sich selbst umgeleitet haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 8. und 14. Februar 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Zum ersten und zweiten Verhandlungstag sind je drei Zeugen geladen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 111 KLs 8/20)

Wichtige Hinweise

Die jeweiligen Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgericht Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2022

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