Artikel-Informationen
erstellt am:
17.02.2022
Landgericht Lüneburg PM Nr. 08/22 Edinger
Dienstag, 22. Februar 2022
Am 22. Februar 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen heute 76-jährigen Angeklagten wegen Totschlags.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im September 2021 in Lüneburg seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer attackiert und durch mehrere Stiche in den Oberkörper getötet zu haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind auf den 23. Februar, 16., 17. und 18. März 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind fünf, zum zweiten Verhandlungstag zwei Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 27 Ks 16/21)
Freitag, 25. Februar 2022
Am 25. Februar 2022 um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 31 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen schweren Raubes und Wohnungseinbruchdiebstahls.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, von Oktober 2020 bis März 2021 in Lüneburg, Uelzen, Bad Bevensen und Bienenbüttel zur Finanzierung seines Drogenkonsums in Geschäften, an öffentlichen Orten und auch durch unbefugten Zutritt zu einer Wohnung verschiedene Gegenstände entwendet zu haben, u.a. einen E-Roller, ein Fahrrad, Laptops und Kosmetikartikel. Darüber hinaus soll er im Januar 2021 in einem Supermarkt unter Vorhalt eines Messers Bargeld i.H.v. 1.500,00 € erbeutet haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 7., 16., 23. und 31. März 2022, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum zweiten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 22 KLs 14/21)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.02.2022