Artikel-Informationen
erstellt am:
24.02.2022
Landgericht Lüneburg PM Nr. 09/22 Edinger
Montag, 28. Februar 2022
Am 28. Februar 2022 um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts ein Sicherungsverfahren gegen eine Beschuldigte, die im März 2021 in Winsen (Luhe) im Zustand der Schuldunfähigkeit übergriffig geworden und dabei auch Polizeibeamte verletzt haben soll. Von der Darstellung weiterer Einzelheiten wird abgesehen.
Fortsetzungstermine sind auf den 9. März 2022 um 10.00 Uhr, sowie 15. und 16. März 2022, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121 bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind sechs, zum zweiten Verhandlungstag drei Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 22 KLs 15/21)
Dienstag, 1. März 2022
Am 1. März 2022 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht das Strafverfahren gegen einen heute 53-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte wurde im Januar 2021 von einer anderen Strafkammer des Landgerichts wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte versucht habe, seine Ehefrau zu töten, da diese sich einem anderen Mann zugewandt habe. Der Angeklagte habe ihr in Tötungsabsicht ein Messer in den Rücken gestoßen und, nachdem ein Teil der Messerklinge abgebrochen war, mehrere Schnittverletzungen am Kopf und Oberkörper zugefügt. Nur mit Hilfe ihrer durch Rufe alarmierten erwachsenen Kinder sei es gelungen, den Angeklagten von weiteren Angriffen abzuhalten. Die Kammer hatte sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch des niedrigen Beweggrundes festgestellt. Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil im Strafausspruch aufgehoben, da die Feststellungen zu den niedrigen Beweggründen nicht ausreichend seien.
Das Verfahren wird nunmehr im Umfang der Aufhebung erneut verhandelt.
Fortsetzungstermin ist auf den 3. März 2022 um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag hat die Kammer drei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 11 Ks 2/21)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.
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erstellt am:
24.02.2022