Artikel-Informationen
erstellt am:
03.03.2022
Landgericht Lüneburg PM Nr. 11/22 Edinger
Dienstag, 8. März 2022
Am 8. März 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Den heute 37 und 56 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2017 an Veranstaltungen der damaligen PKK teilgenommen und dadurch den inneren Zusammenhalt der Organisation und deren Strukturen gestärkt zu haben, obwohl die PKK mit einem Betätigungsverbot belegt worden war.
Fortsetzungstermin ist auf den 9. März 2022 um 9.30 Uhr in Saal 21 anberaumt. Zum ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 22/19)
Donnerstag, 10. März 2022
Am 10. März 2022 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. Großen Strafkammer als Schwurgericht ein Sicherungsverfahren gegen einen heute 28-jährigen Beschuldigten, der im Oktober 2021 im Zustand der Schuldunfähigkeit auf der Mensa-Wiese der Leuphana-Universität in Tötungsabsicht einen ihm unbekannten Studenten mit einem Messer attackiert und verletzt haben soll.
der Mensa-Wiese der Leuphana-Universität in Tötungsabsicht einen ihm unbekannten Studenten mit einem Messer attackiert und verletzt haben soll.
Fortsetzungstermine sind auf den 14., 15. und 30. März 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Die hat Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen Für den ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 27 Ks 2/22)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.
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erstellt am:
03.03.2022