Artikel-Informationen
erstellt am:
17.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2022
Landgericht Lüneburg PM Nr. 12/22 Edinger
Dienstag, 22. März 2022
Am 22. März 2022 um 9:30 Uhr beginnt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen heute 38 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen Mordes. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2021 in Lüneburg seine im 7. Monat schwangere Lebensgefährtin durch Messerstiche getötet zu haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind auf den 29., 31. März, 20., 21., 25. und 27. April 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21 anberaumt. Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen, zum zweiten Verhandlungstag ein Zeuge und für den dritten Tag drei Zeugen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 27 Ks 4/22)
Dienstag, 22. März 2022
Ebenfalls am 22. März 2022 um 09:30 Uhr beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 58 Jahre alten Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zu Last, im Zeitraum von Januar bis März 2018 und von Februar bis Juni 2019 als Mitverantwortlicher für den zum Parteigebiet Hannover gehörenden PKK-Raum Beiträge für die PKK beigetrieben sowie durch den Verkauf der PKK-Monatszeitschrift Geld eingenommen und diesen Erlös der PKKzur Verfügung gestellt zu haben. Insgesamt habe er einen Betrag in Höhe von 3.585 € an die PKK weitergeleitet. Dem Angeklagten sei es dabei darum gegangen, den Zusammenhalt innerhalb der PKK finanziell zu fördern, obwohl er gewusst habe, dass die PKK in der Bundesrepublik mit einem Betätigungsverbot belegt war. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 23/19)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.
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erstellt am:
17.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2022