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Ergänzung der Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 13/22 Edinger

Mittwoch, 23. März 2022

Am 23. März 2022 um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte u.a. wegen schweren Bandendiebstahls. Den heute zwischen 19 und 22 Jahre alten jungen Männern und Frauen wirft die Staatsanwaltschaft mit der 26 Taten umfassenden Anklageschrift vor, zwischen März und Ende August 2021 u.a. in Dähre, Suderburg, Natendorf, Bad Bevensen, 29574 Ebstorf, Rosche und Lüchow aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses und um sich eine einträgliche Einnahmequelle zu verschaffen vor allem in Vereinsheime unterschiedlicher Sportvereine eingebrochen zu sein. Von dort sollen sie - in wechselnder Beteiligung - diverse werthaltige Gegenstände wie Laptops und Werkzeug, aber auch Lebensmittel entwendet und anschließend veräußert oder für sich verwendet haben. Darüber hinaus sollen drei der Angeklagten mehrfach Feuer gelegt haben, um ihre Spuren zu vernichten, wodurch verschiedene Fahrzeuge und eine Garage ausgebrannt seien. Auch Strohmiete sei in mehreren Fällen angezündet und zerstört worden. Die Angeklagten sollen durch die Taten Gegenstände im Wert von über 30.000,00 € erlangt haben.

Ein Angeklagter befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 31. März, 21. und 28. April 2022, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121 anberaumt. Für den zweiten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 31 KLs 2/22)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2022

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