Artikel-Informationen
erstellt am:
24.03.2022
Landgericht Lüneburg PM Nr. 15/22 Edinger
Dienstag, 29. März 2022
Am 29. März 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei heute 24 und 25 Jahre alte Angeklagte wegen besonders schweren Raubes. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2021 in Lüneburg den Geschädigten mit einem Knüppel attackiert, ihm eine Laptoptasche nebst Laptop entrissen und dieses für sich behalten zu haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 4. und 7. April 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121 anberaumt. Zum ersten und zweiten Verhandlungstag sind fünf bzw. vier Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 111 KLs 17/21)
Donnerstag, 31. März 2022
Am 31. März 2022 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 26-Jährigen wegen besonders schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in Lüneburg Ende 2019/Anfang 2020 einen jungen Mann unter Vorhalt eines Schlagringes bzw. von Pfefferspray zur Herausgabe von Bargeld (17,00 € und mind. 30,00 €) aufgefordert und dieses an sich genommen zu haben.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Für den ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen geladen, für den zweiten Verhandlungstag ein Zeuge. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.
Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 111 KLs 13/21)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.
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erstellt am:
24.03.2022