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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 23/22 Edinger

Montag, 16. Mai 2022

Am 16. Mai 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 28-jährigen Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Dezember 2021 in Stelle Feuer in einer Obdachlosenunterkunft gelegt zu haben, nachdem er zuvor den Rauchmelder von der Zimmerdecke entfernt und einen Metallspind von innen vor die Tür gelegt haben soll, um eine frühzeitige Entdeckung und Bekämpfung des Brandes zu verhindern.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 1. Juni 2022 um 9:00 Uhr sowie 13., 20. und 28. Juni 2022 jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen, zum dritten Verhandlungstag acht Zeugen geladen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inAG Böbs (Az. 21 KLs 7/22; Durchwahl: - 473)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2022

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