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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 26/22 Edinger

Mittwoch, 8. Juni 2022

Am 8. Juni 2022 um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 57-jährigen Angeklagten u.a. wegen schwerer Brandstiftung. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in Schneverdingen im April und Juni 2021 zwei Brände auf einem zu Wohn- und landwirtschaftlichen Zwecken genutzten Hof gelegt zu haben. Bei der ersten Tat sollen dadurch ein Einfamilienhaus und landwirtschaftliche Gebäuden zerstört worden sein, bei der zweiten Tat habe ein Übergreifen der Flammen von den in Brand gesetzten Ballen auf Gebäude durch den Einsatz von Zeugen verhindert werden können.

Fortsetzungstermine sind auf den 13., 15. und 20. Juni 2022, jeweils 9:00 Uhr in Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind fünf, zum zweiten Verhandlungstag drei Zeugen geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 22 KLs 1/22)

Donnerstag, 9. Juni 2022

Am 9. Juni 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen heute 54-jährigen Angeklagten u.a. wegen versuchten Totschlags. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft soll dieser im Dezember 2021 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Celle mit einer Axt attackiert und lebensbedrohlich verletzt haben. Die Geschädigte hat die Tat überlebt.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 15., 21., 24. Juni, 1. und 4. Juli 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Die Kammer hat drei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind sieben und zum dritten Verhandlungstag zwei Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 27 Ks 5/22)

Freitag, 10. Juni 2022

Am 10. Juni 2022 um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 35 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen und bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, sich mit anderen, gesondert verfolgten Encro-Chat-Nutzern zusammengetan zu haben, um von April 2020 bis März 2021 Marihuana und Cannabis im dreistelligen Kilobereich, eingeschmuggelt über Spanien und Frankreich, in der Region Hamburg gewinnbringend zu verkaufen. Die Transporte aus dem Ausland seien in Winsen (Aller) entladen und zum Weitertransport über Kuriere weiterverteilt worden. Insgesamt soll der Angeklagte durch den Verkauf mehr als 2 Mio. € erlangt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 14. Juni, 1., 4., 6., 11. Juli und 1. August 2022, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Für den ersten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen, für den zweiten Verhandlungstag zehn Zeugen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 22 KLs 5/22)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2022

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