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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg

Landgericht Lüneburg PM Nr. 27/22 Edinger

Donnerstag, 16. Juni 2022

Am 16. Juni 2022 um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei 40 und 48 Jahre alte Angeklagte wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in Soltau am 12.04.2021 einen Bekannten u.a. durch Schläge mit einem Hammer zur Herausgabe von 1.100,00 € Bargeld veranlasst zu haben. Einer der Angeklagten soll mit einem Teil der Beute geflohen sein, den Großteil des Geldes soll sich der Geschädigte aber selbst zurückgeholt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 22. und 23. Juni 2022, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121, bestimmt. Zum ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 22 KLs 2/22)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.06.2022

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