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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg - Wochenvorschau 04.- 08. Juli 2022 -

Landgericht Lüneburg PM Nr. 31/22 Böbs

Dienstag, 5. Juli 2022

Am Dienstag, den 05.Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr in Saal 121 vor der 5. Großen Jugendkammer – Jugendschutzkammer- ein Verfahren gegen einen zur Tatzeit 48-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Februar 2021 sexuelle Handlungen an einem 8-jährigen Mädchen vorgenommen zu haben. Von der Darstellung weiterer Einzelheiten wird aus Opferschutzgründen abgesehen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 08.07, 11.07 und 12.07.2022, jeweils 9.30 Uhr, Saal 121.

Zu dem ersten Verhandlungstermin sind 6 Zeugen, zu dem 2. und 3. Verhandlungstermin am 8.7. 2022 und 11.07.2022 sind jeweils zwei Zeugen geladen. Zu den ersten beiden Terminen am 04.07. und 11.07.2022 ist ferner eine Sachverständige geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inAG Böbs (Az. 50 KLs 1/22)


Dienstag, 5. Juli 2022

Am Dienstag, den 5. Juli 2022 beginnt ferner um 9.30 Uhr in Saal 021 vor der 4. Großen Strafkammer- Schwurgericht- ein Sicherungsverfahren gegen einen zur Tatzeit 21 Jahre alten Mann u.a. wegen eines Messerangriffs. Nach der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft soll er im Januar 2022 an einer Bushaltestelle in Stelle in Tötungsabsicht mit einem Messer auf den Kopf eines anderen Mannes eingestochen haben. Das Opfer überlebte den Angriff, erlitt aber mehrere Stichverletzungen. Ferner soll er einen anderen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Taten hätten ihm Stimmen in seinem Kopf aufgetragen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. In dem Verfahren ist zu entscheiden, ob er zum Schutz der Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 14.7. und 15.7.2022, jeweils 9.30 Uhr, Saal 021

Zu dem ersten Verhandlungstermin am 5. Juli 2022 sind 8 Zeugen sowie zwei Sachverständige, zu den beiden weiteren Terminen sind nur die beiden Sachverständigen geladen.

Ansprechpartnerin: Riìn AG Böbs (Az. 27 Ks 6/22).


Donnerstag, 07. Juli 2022

Am Donnerstag, den 07. Juli 2022 um 9.30 Uhr wird in Saal 021 vor der 4. Großen Strafkammer erneut über die Strafe in einem Verfahren u.a. wegen Brandstiftung verhandelt. Das Landgericht hatte den Angeklagten im November 2020 u.a. wegen mehrfacher Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung sowie einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Urteils hatte der Angeklagte im Zeitraum 2016-2019 u.a. in Nienhagen und Umgebung mehrere Hochsitze in Brand gesteckt. Die Taten soll er aus Verärgerung über die Verweigerung seiner Aufnahme zur Kreisjägerschaft begangen haben. Gegen das Urteil hatten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das Rechtsmittel des Verurteilten blieb erfolglos, das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft führte zur Zurückverweisung an das Landgericht. Der BGH sah einzelne Strafen im Hinblick auf das gesetzliche Strafmaß als zu niedrig an. Über die entsprechenden Einzelstrafen sowie die hieraus gebildete Gesamtstrafe muss nunmehr erneut verhandelt und entschieden werden.

Ansprechpartnerin: Ri’inAG Böbs (Az. 24 KLs 3/21)


Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2022

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