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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg - Wochenvorschau 11.- 15. Juli 2022 -

Landgericht Lüneburg PM Nr. 33/22 Böbs

Dienstag, 12 Juli 2022

Am Dienstag, den 12. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr in Saal 021 vor der 4. Großen Jugendkammer ein Verfahren gegen einen zu Tatbeginn 29- jährigen Mann u.a. wegen Vergewaltigung seiner Stieftochter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm u.a. vor, das zum Zeitpunkt der ersten Tat 13- jährige Mädchen von 2010 bis 2017 mehrfach u.a. mit Gewalt und Bedrohung zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die Taten sollen sich in Lüneburg ereignet haben. Der Angeklagte befindet sich in Strafhaft. Das Landgericht Lüneburg verurteilte ihn am 6.5.2020 u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren (50 KLs 1/20).

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 13.07, 14.07 und 15.07.2022, jeweils 9.30 Uhr, Saal 021. Zu dem ersten Verhandlungstermin ist eine Zeugin, zu dem zweiten Verhandlungstag am 13.7.2022 sind zwei Zeugen geladen. Zu allen Terminen sind ferner zwei Sachverständige geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inAG Böbs (Az. 45 KLs 8/20).

Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
07.07.2022

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