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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg - Wochenvorschau 18. - 22. Juli 2022 -

Landgericht Lüneburg PM Nr. 38/22 Edinger


Mittwoch, 20. Juli 2022

Am 20. Juli 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 38-jährigen Angeklagten u.a. wegen Körperverletzung. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte Anfang April 2021 einen ihm unbekannten Spaziergänger angegriffen und gedroht haben, seinen Hund auf ihn zu hetzen. Einige Tage später soll er sich Maßnahmen von Polizeibeamten erheblich widersetzt und u.a. versucht haben, sich einer Dienstwaffe zu bemächtigen.

Fortsetzungstermin ist auf den 3. August 2022 um 9:30 Uhr in Saal 121 bestimmt. Die Kammer hat zur Klärung der Schuldfähigkeit des Angeklagten einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind zwölf, zum zweiten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 111 KLs 4/22)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2022

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