Artikel-Informationen
erstellt am:
04.09.2025
PM Nr. 26/25
I.
Montag, 8. September 2025
Um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das KCanG. Er soll in seiner Wohnung in Dannenberg im Mai 2022 u.a. mehr als 200 g Cannabis und knapp 30 g Kokain aufbewahrt haben, wobei Letzteres zum Verkauf bestimmt gewesen sei. Dabei habe er Messer und einen Bogen nebst Pfeilen griffbereit gehabt und aus Drogenverkäufen knapp 25.000,00 € erzielt.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 10., 17. und 18.09.2025, jeweils um 9.00 Uhr. Für den ersten Termin ist ein Zeuge geladen.
Az. 22 KLs 5/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Um 9.30 Uhr findet in Saal 12 die Berufungsverhandlung gegen einen heute 63 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Celle wegen Beleidigung statt. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 2023 mehrere deutsche Politiker, darunter Angela Merkel und Jens Spahn, durch Veröffentlichung einer Fotomontage auf seinem Facebook-Profil beleidigt zu haben. Der Angeklagte soll in ein Foto der Angeklagten der Nürnberger Prozesse die Köpfe von Politikerinnen und Politikern montiert und einen Prozess angekündigt haben. Erstinstanzlich war der Angeklagte vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Zu dem Termin ist ein Zeuge geladen.
Az. 25 NBs 4/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
II.
Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:
Mittwoch, 10.09.2025, 10.00 Uhr, Saal 134, Az. 3 O 41/25: Güteverhandlung, ggf. mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; der Kläger nimmt den Beklagten auf Schmerzensgeld in Höhe von gut 12.000,00 € und Schadensersatz in Anspruch. Er behauptet, von dem Beklagten anlässlich einer Party in Winsen/Aller im April 2024 grundlos in das Gesicht geschlagen worden zu sein und dadurch u.a. einen Kieferbruch und eine Nasenprellung erlitten zu haben. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.
§ 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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erstellt am:
04.09.2025