Artikel-Informationen
erstellt am:
31.01.2025
PM Nr. 2/25
Montag, 3. Februar 2025
Um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer ein Sicherungsverfahren. Die Beschuldigte soll im Juli 2023 einen Brand in einem Zimmer der von ihr und anderen bewohnten Immobilie in Munster verursacht haben, wobei die Feuerwehr eine Ausbreitung des Feuers auf andere Gebäudeteile verhindern konnte. Krankheitsbedingt soll ihre Fähigkeit, das Unrecht dieser Tat zu erkennen und danach zu handeln, mindestens eingeschränkt gewesen sein.
Die Beschuldigte ist einstweilig untergebracht.
Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 6., 10. und 12.02.2025, jeweils um 9:00 Uhr. Zum ersten Verhandlungstermin sind sechs Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Frau Edinger (Az. 22 KLs 16/24)
Dienstag, 4. Februar 2025
Um 9:30Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 23 Jahre alten Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im August 2024 im Schlosspark in Celle einen anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und anschließend dessen E-Scooter an sich genommen zu haben. Auch ein Klappmesser soll er dabeigehabt und eingesetzt (aber damit niemanden verletzt) haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 5., 24. und 27.02.2025, jeweils 9:30 Uhr. Zum ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen geladen, zum zweiten ein Zeuge.
Ansprechpartnerin: Frau Edinger (Az. 22 KLs 20/24)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
31.01.2025