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Hauptverhandlungstermine der Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 10. - 14. März 2025 -

PM Nr. 6/25

Richter am Landgericht Subatzus


Montag, 10. März 2025

Um 14:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen vier Angeklagte im Alter von 57 bzw. 31 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, im Mai 2024 in Lüneburg einen Mann geschlagen, gefesselt, in einem Wald gebracht und mit dem Tode bedroht zu haben, um ihm zur Herausgabe eines Rings und 33.000 Euro in bar zu veranlassen. Der Geschädigte soll Schmerzen und Verletzungen im Gesicht, am Kopf und den Unterarmen erlitten haben.

Zwei der Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind u.a. bestimmt auf den 01.04.2025 (14:00 Uhr, 1 Zeuge), 17.04.2025, den 07.05.2025 (1 Zeuge), 16.05.2025, 22.05.2025 und 03.06.2025, jeweils 9:30 Uhr.

Ansprechpartnerin: Frau Edinger (Az. 21 KLs 23/24)

Donnerstag, 13. März 2025

Um 09:30 beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen Angeklagten. Ihm wird vorgeworfen, in Uelzen im Juni 2023 gemeinsam mit anderen, gesondert verfolgten Personen in zwei Fällen Gegenstände (u.a. Bargeld, Mobiltelefone und Kopfhörer) im Gesamtwert von 440 Euro geraubt bzw. deren Herausgabe erpresst zu haben.

Zum Termin am 13.03.2025 sind 7 Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.03.2025 und den 21.03.2025.

Ansprechpartnerin: Frau Edinger (Az. 21 KLs 15/24)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2025

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