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Hauptverhandlungstermine der Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 14. - 25.April 2025 -

PM Nr. 11/25

Richterin am Landgericht Edinger

Dienstag, 22. April 2025

Um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 47 Jahre alten Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft mehrere in Lüneburg im Jahr 2024 begangene Einbruchs- und Raubtaten vorwirft. Der Angeklagte soll u.a. im Klinikum Lüneburg Handys aus Patientenzimmern entwendet haben, als auch in die VHS eingebrochen sein, um dort Wertgegenstände zu suchen und für sich zu behalten. Auch in Bekleidungsgeschäften soll er wiederholt zugegriffen haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Termin sind fünf Zeugen geladen. Weitere Termine: 29.4., 2.5., 5.5.

Az. 22 KLs 1/25


Um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen zwei heute 26 und 29-jährige Angeklagte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Ihnen wird vorgeworfen, in Soltau am 19.12.2022 gemeinsam zwei Brüder attackiert und mit Schlägen und Tritten malträtiert zu haben, wobei ein Angeklagter einen Knüppel verwendet haben soll. Die Geschädigten sollen dadurch erheblich verletzt worden sein, u.a. mehrere Platzwunden, Hämatome, Gesichtsfrakturen und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten haben.

Die Kammer hat drei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Termin sind acht Zeugen geladen, zum zweiten Termin vier. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23., 25. und 29.04.2025, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21.

Az. 27 Ks 2/24


Donnerstag, 24. April 2025

Um 9:30 Uhr beginnt vor der 2. großen Jugendkammer ein Sicherungsverfahren. Der mittlerweile erwachsene Beschuldigte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit in Großburgwedel (2021), Winsen (Aller) und Celle (2022 und 2024) u.a. eine Gartenlaube, Müllcontainer und Großraumzelte in Brand gesetzt haben.

Der Beschuldigte ist einstweilig untergebracht. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Termin sind acht Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 14. und 30.05., 10. und 11.06.2025, jeweils um 9.30 Uhr.

Az. 31 KLs 2/25


Um 09:30 Uhr beginnt vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 34 und 42 Jahren u.a. wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Hehlerei. Nach der Anklageschrift sollen sie sich von August 2017 bis Mai 2021 u.a. in Seevetal mehr als 60 Fahrzeuge im Wert von knapp 2 Mio. EUR beschafft haben, die zuvor unter Überwindung der keyless go-Technik entwendet worden waren. Diese sollen sie zerlegt haben, um die Fahrzeugteile auf eBay zu verkaufen. Des Weiteren sollen die Angeklagten Unfallfahrzeuge erworben, mit den Fahrzeugteilen aufbereitet und dann an gutgläubige Dritte verkauft haben.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 29.04.2025 und weitere Verhandlungstage, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121.

Az. 111 KLs 9/23

Freitag, 25. April 2025

Um 09:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer ein Sicherungsverfahren. Der heute 59 Jahre alte Beschuldigten soll in Lüneburg im Juli 2023 mehrfach sexuell übergriffig gegenüber Frauen geworden, aber krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht dieser Taten einzusehen.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Termin sind fünf Zeugen geladen, zum zweiten Termin zwei. Fortsetzungstermin ist u.a. bestimmt auf den 28.04.2025, 9:00 Uhr in Saal 121.

Az. 22 KLs 25/24


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2025

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