Artikel-Informationen
erstellt am:
21.02.2025
PM Nr. 4/25
Dienstag, 25. Februar 2025
Um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 59-jährigen Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem erpresserischen Menschenraub, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Der Mann soll Anfang September 2024 seine ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Celle unter anderem mit einem Holzstock angegriffen und malträtiert haben, ihr dadurch erhebliche Verletzungen zugefügt haben und sie, nachdem er sie die ganze Nacht in der Wohnung festgehalten hatte, zur Abhebung von 300,00 € und deren Herausgabe erpresst haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Es sind mehrere Fortsetzungstermine bestimmt, u.a. auf den 05. und 11.03.2025, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121. Zu diesen drei Terminen sind jeweils Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Frau Edinger
Um 9:30 Uhr beginnt am 25.02.2025 Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht ein Sicherungsverfahren. Nach der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft soll der 44-jährige Beschuldigte im August 2024 in Seevetal/Meckelfeld einen versuchten Totschlag begangen haben, wobei er krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen sein soll, nach der Einsicht in das Unrecht der Tat zu handeln. Konkret soll er mit einem Messer in Richtung des Oberkörpers einer Sozialarbeiterin gestochen haben, die dem Angriff aber habe ausweichen und Hilfe holen können.
Der Beschuldigte ist einstweilig untergebracht.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen und zum ersten Termin Zeugen geladen. Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 05.03.2025, 9:30 Uhr.
Ansprechpartnerin: Frau Edinger (Az. 27 Ks 7/24)
Mittwoch, 26. Februar 2025
Um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 5. großen Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen zwei junge Männer, denen die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraub vorwirft. Die Angeklagten im Alter von 19 und jetzt 24 Jahren sollen den Geschädigten mit zwei gesondert verfolgten Komplizen im September 2024 in Bergen (Landkreis Celle) zunächst an den Tatort gelockt und dann unter Vorhalt eines Klappmessers eingeschüchtert und zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Der Geschädigte habe daraufhin seine Lebensgefährtin veranlasst, Bargeld in Höhe von ca. 800,00 € im Tatort zu bringen und es den Angeklagten zu übergeben.
Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen und mehrere Fortsetzungstermine bestimmt. Zeugen sind geladen auf den ersten, zweiten (03.03.) und dritten (04.03., jeweils 9:30 Uhr) Verhandlungstag.
Ansprechpartner: Herr Subatzus (Az. 50 KLs 1/25)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.02.2025