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Hauptverhandlungstermine der Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 24. - 28. März 2025 -

PM Nr. 8/25

Richterin am Landgericht Edinger

Donnerstag, 27. März 2025

Um 09:30 beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen 28-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Ihm wird vorgeworfen, in einer Asylbewerberunterkunft in Neu Wulmstorf im Juni 2024 einen Mitbewohner mit einer schweren Hantelstange attackiert und schwer am Kopf verletzt zu haben, sowie im Oktober 2024 in einer Unterkunft in Seevetal-Hittfeld einen schlafenden Mitbewohner mit einem Küchenmesser angegriffen und diesem Stichverletzungen u.a. am Hinterkopf und Hals zugefügt zu haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Termin sind zwei Zeugen geladen, zum zweiten Termin fünf Zeugen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 07.04., 09.04. und 10.04.2025, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21.

Ansprechpartnerin: Frau Edinger (Az. 27 Ks 1/25)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2025

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