Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2025
PM Nr. 14/25
Dienstag, 29. April 2025
Um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Jugendkammer die Hauptverhandlung u.a. wegen versuchten schweren Raubes gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 23 und 24 Jahren. Sie sollen am 31.12.2021 in Nienhagen einen Geschädigten unter dem Vorwand in ein Waldstück gelockt haben, ihm dort Silvesterböller für 50 € zu verkaufen. Stattdessen sollen sie unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe versucht haben, ihn zur Herausgabe von mehr Bargeld zu veranlassen, was der Geschädigte ablehnte und flüchten konnte.
Fortsetzungstermin ist u.a. bestimmt auf den 30.04.2025, 9.30 Uhr. Zum ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen.
Az. 31 KLs 1/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)
Montag, 5. Mai 2025
Um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen einen 19-Jährigen aus Maschen, dem die Staatsanwaltschaft Vergewaltigung in drei Fällen vorwirft. Er soll die Geschädigte, mit der er einige Monate eine Beziehung gehabt hatte, im Jahr 2024 in Hamburg - Neuenfelde wiederholt gegen ihren Willen mit Gewalt zu erniedrigenden sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Zum ersten Verhandlungstermin sind drei Zeugen geladen.
Az. 45 KLs 5/24 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2025