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erstellt am:
05.11.2018
Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 37/18 Dr. Ehret
Lüneburg. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg hatte in mehreren Urteilen im Juli und August 2016 (Az. 5 O 179/13, 5 O 238/14 und 5 O 253/15) festgestellt, dass die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen und Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Krankenversicherung zu erstatten seien. Die IMRT-Bestrahlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, die geeignet sei, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern.
Nachdem gegen diese Urteile durch die private Krankenversicherung jeweils Berufung eingelegt worden war, sind die Entscheidungen nunmehr nach Berufungsrücknahme rechtskräftig.
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05.11.2018