Artikel-Informationen
erstellt am:
23.12.2014
Kammer weist Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin in dem Verfahren gegen Jörg L. wegen Bestechlichkeit u.a. zurück
Die 3. große Strafkammer hat heute beschlossen, den Befangenheitsantrag der Verteidigung in dem Verfahren gegen den ehemaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt zurückzuweisen. Der Antrag war u.a. damit begründet worden, dass die Richterin sich wegen ihrer eigenen Prüfungstätigkeit durch den Angeklagten getäuscht fühlen und auch als Zeugin in Betracht kommen könne.
Die Kammer hat die Überlegungen der Verteidigung nicht für durchgreifend erachtet, sondern ist in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat ausgeführt:
Der Prozess wird mithin in der bekannten Besetzung planmäßig fortgesetzt.
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23.12.2014