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Klägerin erklärt Rücknahme der Klage gegen Ghostwriter - Beklagte stimmt zu -

PM Nr. 34/25

Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Mumm


In dem Zivilrechtsstreit 10 O 116/25 hat die Beklagte der Klagerücknahme zugestimmt. Der Verkündungstermin 16.12.2025 ist aufgehoben. Das Gericht wird in der Sache keine Entscheidung mehr treffen, der Rechtsstreit ist gem. § 269 Absatz 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung „als nicht anhängig geworden anzusehen“.

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Mumm, Durchwahl - 274 oder Herr Subatzus, - 264


Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2025

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