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Mündliche Verhandlungen der 2. Zivilkammer am Montag, 25. April 2022

Landgericht Lüneburg PM 19/22 Frau Edinger


Mündliche Verhandlungen der 2. Zivilkammer am Montag, 25. April 2022

1.) Am 25. April 2022 um 9:30 Uhr findet in Saal 142 die mündliche Verhandlung vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts statt. In dem Zivilrechtsstreit (Az. 2 O 14/22) nimmt die Klägerin die beklagte Stadt auf Schmerzensgeld in Anspruch, nachdem sie über eine aus dem Boden ragende Baumscheibe gestolpert und gestürzt war.

Die Kammer wird darüber zu befinden haben, ob die beklagte Stadt eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, also ihre Pflicht, öffentliche Straßen und Wege in einem für Benutzer hinreichend sicheren Zustand zu erhalten. Die 2. Zivilkammer ist unter anderem auf sog. Amtshaftungsansprüche spezialisiert.

2.) Um 13:30 Uhr verhandelt die 2. Zivilkammer über einen weiteren Rechtsstreit (2 O 101/20), der die Auseinandersetzung über einen Bauernhof in Familienbesitz zum Gegenstand hat. Kläger und Beklagter sind Vater und Sohn, die sich über die Frage streiten, ob der Vater die Rückübertragung von zum Hof gehörenden Acker- und Waldflächen verlangen kann, die er seinem Sohn Jahre zuvor unentgeltlich übertragen hatte. Es geht auch um Erstattung von Kosten für den Erwerb einer Landmaschine und einer Solaranlage.

Wichtige Hinweise

Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2022

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