Artikel-Informationen
erstellt am:
28.10.2021
Landgericht Lüneburg PM Nr. 50/21 Edinger
Montag, 01. November 2021
Am 01. November 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen zwei heute 30 und 37 Jahre alte Angeklagte wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sich am 07.11.2020 in Lüneburg bewaffnet eines Mitarbeiters der Einrichtung bemächtigt zu haben, in der beide untergebracht waren. Laut Anklageschrift sollen sie ihm das Schlüsselbund entwendet und sodann aus der Einrichtung entwichen sein.
Fortsetzungstermine sind auf den 03. und 19. November 2021, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Zum ersten Verhandlungstag sind vier, zum zweiten Verhandlungstag sieben Zeugen geladen.
Ansprechpartner: Ri’inLG Edinger/RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 2/21)
Dienstag, 02. November 2021
Am 02. November 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer ein Sicherungsverfahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Von einer weiteren Darstellung der gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe wird abgesehen.
Fortsetzungstermine sind auf den 10. und 24. November 2021, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen.
Ansprechpartner: Ri’inLG Edinger (Az. 21 KLs 3/21)
Donnerstag, 04. November 2021
Am 4. November 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. Großen Strafkammer das Strafverfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 44 Jahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 03.03.2019 in Lüchow seine im Bowlingcenter tätige Bekannte, zu der er eine intime Beziehung unterhalten habe, überfallen zu haben. Die Geschädigte habe sich mit den Wocheneinnahmen des Bowlingcenters in ihrem PKW befunden, als der maskierte Angeklagte ihr eine reizende Flüssigkeit ins Gesicht gesprüht und dabei die Herausgabe von Geld gefordert habe. Die Geschädigte, die Schmerzen im Gesicht und an der schützend erhobenen Hand davongetragen habe, habe ihm die Einnahmen in Höhe von 2.287,69 € ausgehändigt.
Fortsetzungstermine sind auf den 09. und 23. November sowie 01. Dezember 2021 bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag ist eine Zeugin, auf den zweiten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen.
Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 21 KLs 21/20)
Donnerstag, 04. November 2021
Ebenfalls am 4. November 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. Großen Strafkammer das Strafverfahren gegen einen heute 23-jährigen Angeklagten wegen versuchten schweren Raubes.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 22.08.2020 in Lüneburg mit einem unbekannten Komplizen einen Taxifahrer unter Vorhalt eines Messers überwältigt zu haben, um die Herausgabe von Bargeld zu erreichen. Weil es dem Taxifahrer gelungen sei, den Notrufknopf zu betätigen, seien der Angeklagte und sein Komplize geflüchtet.
Fortsetzungstermine sind auf den 08., 15., 19. und 22. November 2021 bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen, auf den zweiten Verhandlungstag ist eine Zeugin geladen.
Ansprechpartner: Ri’inLG Edinger (Az. 22 KLs 5/21)
Wichtige Hinweise
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
28.10.2021