Artikel-Informationen
erstellt am:
11.04.2025
PM Nr. 12/25
Die Hauptverhandlung gegen fünf Männer, denen u.a. die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck der Begehung von Straftaten, namentlich Delikte der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, durch die Produktion und den Verkauf von Tonträgern mit nationalsozialistischem, antisemitischen und rassistischem Inhalt vorgeworfen wird (21 KLs 5/24), geht möglicherweise in die letzte Runde. Nach aktuellem Stand sind die beiden Termine am kommenden Mittwoch, 16. April 2025, 09:30 Uhr, für den u.a. Schlussplädoyers geplant sind, und Dienstag, 22. April 2025, 09:30 Uhr, die beiden letzten Hauptverhandlungstage.
Medienvertreter, die insbesondere am 22.04.2025 vor Ort sein möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, sich mit der vss. Anzahl der Personen und ggf. O-Ton-Anfragen per Email anzumelden bei christina.edinger@justiz.niedersachsen.de. Eine weitergehende Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet.
Pressevertretern kann aber das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
11.04.2025