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Prozess wegen Volksverhetzung u.a. - Staatsschutzkammer verkündet Urteil

PM Nr. 13/25

Richterin am Landgericht Edinger


Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg - Staatsschutzkammer - hat am Dienstag, den 22.04.2025 ein Urteil in der Sache 21 KLs 5/24 (vgl. PM 18/24) verkündet.

Der Hauptangeklagte ist - unter Freispruch im Übrigen - wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in Tateinheit mit Gewaltdarstellung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden, die vier Mitangeklagten jeweils wegen Beihilfe zu dieser Tat zu Bewährungsstrafen von 1 Jahr bzw. 6 Monaten und Geldstrafen von 90 und 120 Tagessätzen. Die Kammer konnte sich aufgrund der umfassenden Beweisaufnahme dagegen keine Überzeugung davon bilden, dass sich die Angeklagten auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung strafbar gemacht haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2025

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