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Radlader-Unfall in Toppenstedt: Hauptverhandlung am 22.01.2024


Nr. 1/24 Edinger

Am 22.01.2024 findet um 9:30 Uhr vor der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 44-jährigen Angeklagten statt, dem die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen wird. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann am 24.06.2023 im Rahmen einer privaten Veranstaltung in Toppenstedt Kinder und Erwachsene mit einer an einem Radlader befestigten Gitterbox transportiert haben. Während einer Fahrt soll diese Box sich gelöst haben und auf den Asphalt aufgeschlagen sein, wodurch es zum Tod eines Kindes und eines Erwachsenen sowie der Verletzung von elf Kindern gekommen sein soll.

Die Sitzung findet voraussichtlich in Saal 21 statt. Die Kammer hat einen Sachverständigen und einen Zeugen geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 45 KLs 10/23)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden (s.u.). Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Zusätzliche Hinweise für Pressevertreter

Aus organisatorischen Gründen werden Pressevertreter, die Filmaufnahmen machen möchten, gebeten, sich bis Freitag, 19. Januar 2024, 15 Uhr per Email unter Angabe der Personenzahl anzumelden bei LGLG-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Der Saal wird ca. eine Viertelstunde vor Beginn der Sitzung geöffnet. Für Pressevertreter ist der Bereich vor dem eigentlichen Zuschauerbereich reserviert. Sie erhalten in der Reihenfolge ihres Erscheinens einen Platz in diesem Bereich, bis sämtliche Plätze belegt sind. Pressevertreter, die keinen Platz im reservierten Bereich erhalten haben, dürfen einen Sitzplatz im Zuschauerraum einnehmen, sofern dort noch freie Plätze vorhanden sind.

Im Sitzungssaal ist - aus dem gekennzeichneten Pressebereich heraus - das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen vor Beginn der Verhandlung gestattet. Die Genehmigung umfasst das Fotografieren und Filmen des Erscheinens und der Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal, einschließlich des Einzugs der Kammer vor Beginn der Sitzung. Die Aufnahmetätigkeit ist nach Einzug der Kammer bzw. nach Weisung der Vorsitzenden oder des Pressedezernenten einzustellen. Danach sind Kamera- und Fotoausrüstungen etc. aus dem Saal zu entfernen.

Bei Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Justizbediensteten mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen auf Foto- und Filmaufnahmen vor deren Verbreitung in geeigneter Form anonymisiert (gepixelt) werden. Bei der Veröffentlichung von Bildern und Aufnahmen hat die Presse die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten in eigener Zuständigkeit zu beachten!

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.01.2024

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