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Sicherungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung u.a.

Landgericht Lüneburg PM 29/21 Edinger

Lüneburg. Am 03. Juni 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen einen Beschuldigten im Alter von heute 44 Jahren wegen gefährlicher sowie einfacher Körperverletzung, Bedrohung und verschiedener Sachbeschädigungen.

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund einer Verurteilung wegen Mordes in sechs Fällen zu lebenslanger Haft durch Urteil des Landgerichts Braunschweig seit Juni 2006 in der JVA Celle. Die Staatsanwaltschaft legt ihm mit ihrer Antragsschrift im Sicherungsverfahren zur Last, zwischen September 2016 und März 2020 einen Mitinsassen sowie Bedienstete der JVA verletzt sowie mit dem Tod bedroht zu haben, sowie mehrfach die Einrichtung der JVA beschädigt zu haben. So soll er beispielsweise die Überwachungskamera seines Haftraumes, Fensterflügel und einen Heizkörper aus der Verankerung gerissen haben. Bei den Taten sei die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten infolge seiner psychischen Erkrankung und Suchtmittelmissbrauch zumindest erheblich vermindert gewesen, eine Schuldunfähigkeit sei nicht auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB an.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Fortsetzungstermine sind auf den 08., 14., 21. und 25. Juni sowie den 05. Juli 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2021

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