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Sicherungsverfahren wegen versuchten Totschlags in sechs Fällen

Landgericht Lüneburg PM 22/21 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 18. Mai 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen eine Beschuldigte im Alter von heute 61 Jahren wegen versuchten Totschlags in sechs Fällen jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher oder gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft legt der Beschuldigten zur Last, im Jahr 2020 im Landkreis Lüchow-Dannenberg im krankheitsbedingten Zustand der Schuldunfähigkeit in sechs Fällen versucht zu haben, einen anderen Menschen zu töten, und diese jeweils verletzt zu haben. Die Beschuldigte sei, so die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, wegen einer psychischen Erkrankung in einer Psychiatrischen Einrichtung untergebracht gewesen. Dort habe sie sechsmal versucht, Mitbewohnerinnen zu erwürgen. In drei Fällen soll das Würgen die Qualität einer das Leben gefährdenden Behandlung erreicht haben. Die weitere Tausauführung habe jeweils durch das Eingreifen von Pflegekräften unterbunden werden können.

Der Beschuldigte ist einstweilig untergebracht. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Fortsetzungstermine sind auf den 26., 27., 28. und 31. Mai 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
17.05.2021

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