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Unterbringung in der Psychiatrie nach Messerattacke auf Ehefrau rechtskräftig

Landgericht LÜneburg

12.06.2013

Unterbringung in der Psychiatrie nach Messerattacke auf Ehefrau rechtskräftig

LÜNEBURG. Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerin ihre Revision zurückgenommen haben, ist ein Urteil der 4. großen Strafkammer vom 11. März 2013 nunmehr rechtskräftig geworden.

Nach den Feststellungen der Kammer betrieb der seinerzeit 48 Jahre alte türkische Angeklagte einen Imbiss in der Lüneburger Innenstadt. Am 13. November 2012 passte er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau vor seinem Imbiss ab und versuchte, sie mit mehreren Messerstichen zu töten. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte den Angriff nur knapp. Motiv für die Tat war die Vorstellung des Angeklagten, seine Frau unterhalte ein Verhältnis zu einem anderen Mann. Da er aufgrund einer schwerwiegenden wahnhaften Störung nicht in der Lage war, das Unrecht seines Tuns einzusehen, kam eine Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht in Betracht. Vielmehr ordnete die Kammer seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Diese Unterbringung ist zeitlich nicht befristet und wird erst dann beendet werden, wenn nach Einholung von Sachverständigengutachten feststehen sollte, dass von dem Angeklagten keine Gefahr mehr ausgeht.

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erstellt am:
12.06.2013

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