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erstellt am:
21.03.2022
Landgericht Lüneburg PM Nr. 14/22 Edinger
Lüneburg/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. März 2022 die Revision gegen das Urteil des Landgerichts im Fall einer erstochenen 19-Jährigen als unbegründet verworfen.
Die 2. große Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg hatte den zur Tatzeit 20-jährigen Freund der jungen Frau wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt, nachdem er sie im Januar 2021 in ihrem Auto getötet hatte. Dabei war die Kammer von dem nach § 106 JGG gemilderten Strafrahmen für Heranwachsende, also 18- bis 21-Jährige, ausgegangen, der anstelle der lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis 15 Jahren vorsieht. Gegen dieses Urteil war Revision eingelegt worden.
Das Urteil des Landgerichts vom 9. September 2022 ist damit rechtskräftig.
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21.03.2022