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Urteil des Landgerichts im Falle des versuchten Mordes rechtskräftig

Landgericht Lüneburg PM Nr. 29/22 Böbs

Lüneburg/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 31. Mai 2022 die Revision gegen das Urteil des Landgerichts im Fall einer versuchten Tötung als unbegründet verworfen.

Die 4. große Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Lüneburg hatte den zur Tatzeit 31- jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte einen vermeintlichen Nebenbuhler in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Tötungsabsicht mit einem Küchenmesser attackiert und ihm dabei mehrere Stichverletzungen zugefügt hatte, die nicht tödlich gewesen waren. Dem Opfer war es nach den Feststellungen des Landgerichts gelungen, den Täter zurückzudrängen und sich dann in Sicherheit zu bringen. Bei der Strafzumessung hatte das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, wegen der Nichtvollendung der Tat den milderen Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe anzuwenden statt der ansonsten für Mord vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe.

Gegen dieses Urteil war Revision eingelegt worden.

Das Urteil des Landgerichts vom 8. Februar 2022 ist damit rechtskräftig.




Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2022

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