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erstellt am:
26.07.2022
Landgericht Lüneburg PM 41/2022 Frau Edinger
Das Urteil der 4. großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Lüneburg vom 18. Januar 2022 ist rechtskräftig. Die Kammer hatte den Verurteilten unter anderem wegen Mordes an seiner Freundin und deren beiden Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat die gegen das Urteil eingelegte Revision mit Beschluss vom 1. Juni 2022 verworfen.
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26.07.2022