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Urteil wegen eines im Vollrausch begangenen Tötungsdelikts rechtskräftig

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 30/19 Dr. Ehret


Mit Beschluss vom 20. August 2019 hat der Bundesgerichtshof die Revisionen des Angeklagten und der Nebenkläger gegen das Urteil der 2. großen Strafkammer vom 27. Februar 2019, mit dem der Angeklagte wegen vorsätzlichen Vollrauschs in Tateinheit mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, als unbegründet verworfen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, sich am Abend des 20. März 2018 und in der Nacht zum 21. März 2018 in Bergen bei Celle vorsätzlich durch den Konsum von Betäubungsmitteln in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand einen Totschlag begangen zu haben. Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg verurteilte den Angeklagten im Februar 2019 wegen vorsätzlichen Vollrauschs in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz und Überlassen von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit seinem oben genannten Beschluss bestätigt. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründungen habe keinen Rechtsfehler ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.



Artikel-Informationen

erstellt am:
21.10.2019

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