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erstellt am:
10.07.2013
Landgericht LÜneburg 10.07.2013 |
Urteil wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung rechtskräftig
LÜNEBURG. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen hat, ist ein Urteil der 4. Großen Strafkammer als Schwurgericht vom 12.02.2013 rechtskräftig geworden.
Nach den Feststellungen der Kammer legte der seinerzeit 60 Jahre alte Angeklagte in den Morgenstunden des 18.04.2012 in dem von ihm und seiner Ehefrau bewohnten Holzhaus in Bleckede, OT Barskamp ein Feuer, um seine Ehefrau im Schlaf zu töten. Der Angeklagte, der mehrere Jahre bei seinem Arbeitgeber Geld unterschlagen bzw. veruntreut hatte und der die unmittelbar bevorstehende Aufdeckung dieser Taten sowie seine wirtschaftliche Existenz bedrohende Schadensersatzforderungen fürchtete, hatte den Entschluss zur Tötung seiner Ehefrau gefasst, um dieser gegenüber nicht die - erneute - Begehung von Straftaten einräumen zu müssen. Sein Ziel war es, den Brand als Selbstmordversuch aussehen zu lassen, bei dem er auch seine Ehefrau getötet habe, wobei der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, sich selbst zu töten. Die Ehefrau des Angeklagten konnte sich jedoch aus eigener Kraft aus dem Schlafzimmer retten, weil sie von ihrem Hund geweckt worden war.
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
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erstellt am:
10.07.2013