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Urteilsverkündung im Auschwitzverfahren

Landgericht Lüneburg PM 51/15 Frau Albers

Urteilsverkündung im Auschwitzverfahren

Lüneburg. Im Strafverfahren gegen Oskar G. wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz soll am 15.07.2015 um 09.30 Uhr ein Urteil verkündet werden.

Eine gesonderte Akkreditierung ist nicht möglich; es gelten die im Februar erfolgten Dauerakkreditierungen. Nicht akkreditierte Medienvertreter haben die Möglichkeit, sich am Morgen in die am Eingang bereit liegende Warteliste für das Verfügungskontingent einzutragen. Es wird darauf hingewiesen, dass akkreditierte Medienvertreter ihre Plätze bis 09.15 Uhr eingenommen haben müssen; andernfalls fallen ihre Plätze in das Verfügungskontingent und werden an die nicht akkreditierten Journalisten vergeben. Der Einlass beginnt um 08.30 Uhr.

Die Poolführerschaft ist wie aus der Anlage ersichtlich geregelt.

In welcher Form Parkplätze für Übertragungsfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden können, wird derzeit abgeklärt.

Anlage zur Pressemitteilung PM 51/15:

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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2015

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