Niedersachsen klar Logo

Verhandlungsbetrieb in Zivilsachen beim Landgericht Lüneburg

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 25/20 Dr. Ehret


Lüneburg. Nachdem im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus aus Gründen des Infektionsschutzes im April 2020 nur wenige Gerichtstermine durchgeführt werden konnten und viele Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen aufgehoben bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden mussten, finden nunmehr wieder vermehrt Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen am Landgericht Lüneburg statt.

Angesichts der derzeitigen Herausforderungen, zu denen nicht nur die Umsetzung von Hygienemaßnahmen im Gerichtsgebäude, sondern auch Möglichkeiten zur Reduzierung des Publikumsverkehrs zählen, haben Richterinnen und Richter die Möglichkeit, Verhandlungen in Zivilsachen unter Verwendung von Video-Konferenztechnik auch ohne die persönliche Anwesenheit der Prozessbeteiligten durchzuführen. Nach der Vorschrift des § 128 a der Zivilprozessordnung kann das Gericht entweder auf Antrag oder von Amts wegen den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten gestatten, von ihrem jeweiligen Aufenthaltsort aus per Video an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Im Sitzungssaal selbst befindet sich dann – abgesehen von etwaigen Zuschauern – nur die Richterin oder der Richter. Ob die Richterinnen und Richter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, entscheiden diese in richterlicher Unabhängigkeit. Ebenso haben die Prozessbeteiligten die Wahl, ob sie an der Gerichtsverhandlung lieber persönlich oder im Wege der Videokonferenz teilnehmen.

Alle Besucherinnen und Besucher sind bei Betreten des Gerichtsgebäudes verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten. Für alle Besucherinnen und Besucher besteht die Verpflichtung, innerhalb des Justizgebäudes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Besucherinnen und Besucher werden bei Betreten des Gerichts persönlich erfasst und haben ihren Namen und ihre Kontaktdaten in ein Auskunftsformular einzutragen und dieses bei der Einlasskontrolle abzugeben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln