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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 11.-22.09.2023 -

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 26/23 Dr. Mumm



Dienstag, 12. September 2023

Am 12.09.2023 um 9.00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen 3 Angeklagte im Alter zwischen 31 und 48 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Dezember 2021 und Februar 2023 in Uelzen und Lüneburg mit Marihuana und Kokain Handel getrieben und dadurch Einnahmen von insgesamt rund 30.000 € erzielt zu haben.

Ansprechpartner: Herr Schattka (22 KLs 3/23; Durchwahl -396)

Dienstag, 19. September 2023

Am 19.09.2023 um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen jetzt 24-jährigen Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung und Diebstahls. Der Mann war bereits Ende 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt worden, weil er im Mai 2022 in einer Bäckerei in Lüneburg ein Feuer gelegt hat, nachdem er dort aus einem Tresor sowie aus dem Büro Bargeld in Höhe von rund 4.000 € entwendet hat.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten teilweise, und zwar nur wegen der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung über die Frage der Unterbringung nach § 64 StGB an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermin ist auf den 20.09.2023, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zeugen sind nicht geladen.

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Mumm (24 KLs 4/23; Durchwahl -274)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2023

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