Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2023
Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 10/23 Frau Edinger
Donnerstag, 23. März 2023
Am 23.03.2023 beginnt in Saal 121 um 9.15 Uhr vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die
Hauptverhandlung gegen einen heute 74 Jahre alten Mann u.a. wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs
von Kindern. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, als Betreuer von Ferienfreizeiten und Schwimmtrainer
Kinder im Alter zwischen acht und 13 Jahren in 84 Fällen missbraucht zu haben. Die Taten sollen sich von Juli 1996
bis 2001 und 2015 sowie 2016 in Meschede, Wathlingen, Lachendorf, Bad Iburg, Porta Westfalica, Bad Lauterberg
und Bad Meinberg ereignet haben.
Fortsetzungstermine sind anberaumt wie folgt: 24.03., 28.03., 18.04., 28.04., 03.05., 09.05., 11.05.2023, jeweils um
9.15 Uhr in Saal 121. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum dritten Verhandlungstag ist ein
Zeuge, zum vierten Tag sind drei Zeugen geladen. Ansprechpartner: RiLG Luedtke (Az. 22 KLs 20/22)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten zwei Wochen neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt.
Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind
möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige
Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und
Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal
durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden (s.u.).
Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder
Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Zusätzliche Hinweise für Pressevertreter
Ein Akkreditierungsverfahren wird nicht durchgeführt. Der Saal wird ca. eine Viertelstunde vor Beginn der Sitzung
geöffnet. Für Pressevertreter ist der Bereich vor dem eigentlichen Zuschauerbereich reserviert. Sie erhalten in der
Reihenfolge ihres Erscheinens einen Platz in diesem Bereich, bis sämtliche Plätze belegt sind. Pressevertreter, die
keinen Platz im reservierten Bereich erhalten haben, dürfen einen Sitzplatz im Zuschauerraum einnehmen, sofern
dort noch freie Plätze vorhanden sind.
Im Sitzungssaal ist - aus dem gekennzeichneten Pressebereich heraus - das Fotografieren sowie das Anfertigen von
Film- und Tonaufzeichnungen vor Beginn der Verhandlung gestattet. Die Genehmigung umfasst das Fotografieren
und Filmen des Erscheinens und der Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal, einschließlich des
Einzugs der Kammer vor Beginn der Sitzung. Die Aufnahmetätigkeit ist nach Einzug der Kammer bzw. nach Weisung
der Vorsitzenden oder des Pressedezernenten einzustellen. Danach sind Kamera- und Fotoausrüstungen etc. aus
dem Saal zu entfernen.
Aus organisatorischen Gründen werden Pressevertreter, die Filmaufnahmen machen möchten, gebeten, sich bis
Dienstag, 21. März 2023, 18 Uhr per Email unter Angabe der Personenzahl anzumelden bei
christoph.luedtke@justiz.niedersachsen.de. Es wird um Verständnis gebeten, dass O-Töne wegen Ortsabwesenheit
beider Pressesprecherinnen des Landgerichts nicht gegeben werden können.
Bei Film- und Fotoaufnahmen ist aus Sicherheitsgründen sicherzustellen, dass die eingesetzten Justizbediensteten
mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen auf Foto- und Filmaufnahmen vor deren Verbreitung in geeigneter
Form anonymisiert (gepixelt) werden. Bei der Veröffentlichung von Bildern und Aufnahmen sind die
Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu beachten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2023