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Wochenvorschau 16. - 20. Januar 2023


Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 5/23 Frau Edinger


Donnerstag, 19. Januar 2023

Am 19. Januar 2023 beginnt um 9:30 Uhr vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen einen heute 36 Jahre alten Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2017 und 2020 in mehr als 550 Fällen als Finanz- und Lohnbuchhalter eines in Lüneburg ansässigen Unternehmens gegenüber dessen Geschäftsführer vorgetäuscht zu haben, tatsächlich nicht bestehende Rechnungen begleichen und Überweisungen tätigen zu müssen. Dadurch habe er TAN-Nummern erhalten, aber lediglich Überweisungen an sich selbst getätigt und das erlangte Geld - über 400.000,00 € - zur Befriedigung seiner Spielsucht verwendet. Darüber hinaus soll er 2021 steuerberaterliche Tätigkeiten übernommen und wiederum 3.500,00 € dadurch erlangt haben, dass er seinem Auftraggeber vorspiegelte, an das Finanzamt Überweisungen tätigen zu müssen. Als Empfängerkonto habe er dasjenige seiner Lebensgefährtin angegeben und das Geld für sich verwendet.

Fortsetzungstermine sind auf den 26. Januar und 3. Februar 2023, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21 anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 21 KLs 9/22)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.





Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2023
zuletzt aktualisiert am:
13.01.2023

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