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Wochenvorschau 19.-23.09.2022


Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 50/22 Frau Edinger


Montag, 19. Septmeber 2022

Um 9:00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei heute 29- und 41-jährige Angeklagte, denen vorgeworfen wird, im März 2021 in Soltau einen Bekannten an dessen Wohnungstür attaktiert und sich dadurch wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht zu haben. Dem jüngeren Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft darüber hinaus vor, im Mai 2022 ebenfalls in Soltau mit einem gesondert verfolgten Mittäter und nach umfangreichem Alkoholkonsum zwei Männer nach einem Streit verfolgt und einen von ihnen gemeinsam angegriffen, auf ihn eingetreten und ein Fahrrad auf den am Boden Liegenden geworfen zu haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 20. und 26. September und 7. Oktober 2022, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121, bestimmt. Zu den ersten beiden Verhandlungstagen sind 12 Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 22 KLs 9/22)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.09.2022

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